Psychotherapie & Steuerliche Wirksamkeit
Können Klienten Psychotherapierechnungen steuerlich wirksam machen?

Arztrechnungen sowie Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie) können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt in der Steuererklärung geltend gemacht werden.


Der Selbstbehalt ist von der Höhe des Einkommens abhängig:

  • Bei einem Jahreseinkommen von höchstens € 7.300,00 beträgt der Selbstbehalt 6%.

  • Bei einem Jahreseinkommen zwischen € 7.301,00 und € 14.600,00 beträgt der Selbstbehalt 8%.

  • Bei einem Jahreseinkommen zwischen € 14.601,00 und € 36.400,00 beträgt der Selbstbehalt 10%.

  • Und bei einem Jahreseinkommen über € 36.401,00 beträgt der Selbstbehalt 12%.

Der Selbstbehalt reduziert sich für jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bekommen oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können, um jeweils einen Prozentpunkt.

Ab der Veranlagung 2012 gilt außerdem folgende Regelung: Der Selbstbehalt vermindert sich auch um einen Prozentpunkt, wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht oder wenn Sie mehr als 6 Monate verheiratet sind bzw. in eingetragener Partnerschaft leben und Ihr (Ehe-) Partner bzw. Ihre (Ehe-) Partnerin Einkünfte von höchstens 6.000 Euro erzielt (gilt ab der Veranlagung 2012).

Stand der Information: April 2022
Gültigkeit für 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021

 


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